Gaspreisdeckel: WSM fordert Sonderregelung für Flutopfer

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Betroffene Betriebe in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen hatten einen Vorjahresverbrauch, der aufgrund von Produktionsunterbrechungen während der Flut nicht repräsentativ sei. Daher fordert der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) eine Sonderregelung.

Der geplante Gaspreisdeckel der Bundesregierung gilt für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Unternehmen, die ab Juli 2021 nicht mehr produktionsfähig waren, haben somit Pech: „Ihr niedrigerer Gasbedarf 2021 wäre ein Bremsklotz für die ersehnte Bremse“, so der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM).

Der Verband wendet sich mit einem Aufruf, dies zu berücksichtigen, über den Bundestagsabgeordneten Paul Ziemiak an Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck. Der WSM schlägt vor, den doppelten Verbrauch der ersten Jahreshälfte 2021 zugrundezulegen. Oder ein anderes „normales“ Jahr als Bezugsjahr zu wählen. „Das würde dem tatsächlichen Gasbedarf entsprechen. Wir müssen verhindern, dass ausgerechnet die Katastrophenopfer beim Preisdeckel draufzahlen. Viele würden diese zusätzliche Härte nicht überstehen“, fürchtet WSM-Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer.

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