Arbeitssicherheit in der Oberflächentechnik

Vorschriften, Normen und Richtlinien

Die Anforderungen zur Arbeits- und Betriebssicherheit werden seit Beginn der 90er Jahre im Wesentlichen auf Europäischer Ebene festgelegt. Dies hatte auf das „alte“ deutsche System aus staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen erheblichen Einfluss. Heute basiert auch in der Oberflächentechnik praktisch das gesamte Regelwerk auf Europäischen Richtlinien und Normen.

Um sich einen relativ vollständigen Überblick zu verschaffen, ist es sinnvoll, zunächst die beiden wesentlichen Rechtsbereiche zu benennen. Dies sind:

1.    Anforderungen an die Beschaffenheit von Maschinen und Anlagen der Oberflächentechnik, festgelegt unmittelbar in Europäische Beschaffenheits-Richtlinien und -Normen,
2.    Anforderungen an den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, festgelegt in nationalen staatlichen Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln sowie den Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, jedoch ebenfalls basierend auf Europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien.

Hinweis: Der Artikel beruht auf eine Veröffentlichung aus dem Jahr 2012, aktuell können sich daher Änderungen ergeben haben, die noch nicht aktualisiert werden konnten.

­► Autor: Dipl.- Ing. Roland Knopp, BG Holz und Metall, Fotos: Pixabay