Umgang mit Beschichtungsstoffen
Bei den verarbeiteten Beschichtungsstoffen und deren Bestandteilen handelt es sich in der Regel um so genannte Gefahrstoffe. Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Gefahrstoffen bilden das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung. Insbesondere über die zum 01.12.2010 in Kraft getretene neue Gefahrstoffverordnung sind die Pflichten von Herstellern und Verwendern (beim beruflichen Umgang) festgelegt. Im Vergleich zu der im Jahr 2005 erschienen Fassung der Verordnung wurde das so genannte Schutzstufenkonzept wieder aufgehoben. Fachlich begründet wurde dies unter anderem damit, dass eine unmittelbare Ableitung der Schutzstufe aus der Einstufung/Kennzeichnung des Gefahrstoffes zu teilweise unzureichenden oder überzogenen Schutzmaßnahmen geführt hat.
Konkretisiert werden die allgemeinen Pflichten der GefStoffV durch ein umfangreiches Regelwerk, die Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS (Anhang 3.2). Diese bleiben weitgehend auch nach der Neufassung der Verordnung gültig und werden soweit erforderlich vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) an diese angepasst. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter arbeitsrechte.de.
Dies gilt auch für die TRGS 507 „Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern“, die für Beschichtungsarbeiten im Schiffbau und Behälterbau und in schlecht belüftbaren Räumen die notwendigen Maßnahmen konkretisiert.
Relevanz für die Arbeitssicherheit an Arbeitsplätzen von Lackieranlagen wird zukünftig auch die neue TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ haben. Im Anhang dieser Regel sind beispielhaft Maßnahmen des Brandschutzes in Abhängigkeit der vorliegenden Brandgefährdung beschrieben. Eine Liste der für die Oberflächentechnik relevanten TRGS enthält der Anhang 4.2, diese sind kostenlos unter www.baua.de herunterzuladen.
Zur Unterstützung der Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen des Gesundheitsschutzes werden von den Berufsgenossenschaften ebenfalls eine Reihe von Druckschriften angeboten (Anhang 6). Die BGI 557 „Sicherheitslehrbrief für Lackierer“ informiert in der in 11/2006 aktualisierten Ausgabe praxisnah und umfassend über sämtliche mit dem Verarbeiten von Beschichtungsstoffen stehenden Tätigkeiten, von der Vorbehandlung (Reinigen, Spachteln, Schleifen) über das Lackanmischen, das Auftragen und Trocknen von Beschichtungsstoffen.
Besonders erwähnenswert ist die im Januar 2006 erstmalig erschienene BGR 231 „Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten – Lackaerosole“, die die erforderlichen Maßnahmen entsprechend der GefStoffV für solche Arbeiten konkretisiert. Dieses neue, auf den Anforderungen der ehemaligen BGV D 25 basierende Konzept wurde erarbeitet, da wegen der Vielfalt der Beschichtungsstoffe und der Verfahren für Lackaerosole kein Grenzwerte existieren und auch durch die Konzentration einzelner Lackkomponenten die Gefährdung für die Spritzlackierer nicht ausreichend beschrieben werden kann.
BGR 231 legt die geforderte Qualität des Atemschutzgerätes (zum Beispiel filtrierende Halbmaske, Haubengerät) in Abhängigkeit von dem Umfang der Arbeit, der Lackmenge und insbesondere auch der Qualität der technischen Lüftung fest.
Alle genannten berufsgenossenschaftlichen Druckschriften können als pdf-Datei unter www.bghm.de kostenlos heruntergeladen werden.