Chromtrioxid beschränken statt verbieten: ZVO veranstaltet onlineDialog

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Am 15. Januar 2024 hat der ZVO in einem kostenlosen onlineDialog ZVO-Mitglieder zum Thema Beschränkung von Chromtrioxid beraten. Anlass war die Aufforderung der ECHA, Bemerkungen und Nachweise zur Verwendung von Chromtrioxid einzureichen.

Die ECHA wurde seitens der EU-Kommission beauftragt, Beschränkungsentwürfe für Chromtrioxid zu erarbeiten. Damit soll Chromtrioxid aus der Autorisierungspflicht (REACH Anhang XIV) genommen und stattdessen beschränkt (REACH Anhang XVII) werden. In einem ersten Schritt haben Stakeholder bis 13. Februar 2024 die Möglichkeit, Informationen an die ECHA zu geben. Dazu wurde ein Call for evidence eingerichtet.

Chromtrioxid aus der Autorisierungspflicht

Im ZVO onlineDialog informierte Dr. Malte-Matthias Zimmer, ZVO-Ressortleiter Umwelt- und Chemikalienpolitik, die 37 Teilnehmer über die Inhalte und Zielsetzungen dieser regulativen Maßnahme. Er führte durch das mehrseitige Online-Eingabeformular, sprach Empfehlungen für die Bearbeitung aus und beantwortete Fragen. Der ZVO empfiehlt am Call for evidence teilzunehmen, wobei sich die Unternehmen auf die Angabe konkreter, belastbarer Daten und Informationen beschränken sollten.

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