ist die neue europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, in der die EU das Chemikalienrecht reformiert. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2007 als unmittelbares Recht in jedem Mitgliedstaat direkt gültig. Wesentliches Merkmal der REACH-Verordnung ist, dass die Verantwortung für die Sicherheit von Chemikalien von den nationalen Behörden auf die Hersteller/Importeure übertragen wird. Letztere müssen künftig darlegen, dass ihre Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder der Endverbraucher noch die Umwelt belasten. Nach dem Motto „No Data, No Market“ dürfen künftig nur noch die Stoffe in Verkehr gebracht werden, zu denen ein ausreichender Datensatz vorliegt, der sich in Art und Umfang in erster Linie nach dem jeweiligen Produktionsvolumen richtet.
REACH
REACH
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