Zweifelhafte Methoden, neue „Standards“
EU plant Beschränkung von Chrom(VI) – gestützt auf fragwürdige Daten und widersprüchliche Annahmen
Chromtrioxid als Testfall: Ein Gespräch über fragwürdige Berechnungsgrundlagen, regulatorische Kurzsichtigkeit und die Risiken ideologiegetriebener Regulierung. Im Interview warnt Dr. Malte Zimmer vor einem Präzedenzfall, der es künftig zur Normalität machen könnte, dass regulatorische Maßnahmen keine nachvollziehbare Kausalität, sondern nur noch frei interpretierbare Korrelationen erfordern.

Dr. Malte-Matthias Zimmer ist seit Juli 2017 Ressortleiter für Umwelt- und Chemikalienpolitik des ZVO. Er ist zuständig für die strategische Ausrichtung und Interessenvertretung der Branche in umwelt- und chemikalienrechtlichen Belangen und koordiniert die Zusammenarbeit unter Verbandsmitgliedern, mit anderen Verbänden und mit Behörden.
Darüber hinaus ist er zentraler Ansprechpartner für Fragen zu Umwelt- und Chemikalienpolitik. Außerdem vertritt er den ZVO im europäischen Verband CETS und ist dort derzeit Präsident. Dr. Zimmer ist Chemiker und war selbst Geschäftsführer in der Oberflächenbranche.
Interview mit Dr. Malte Zimmer
mo: Herr Dr. Zimmer, wie sehen Sie den Vorschlag der ECHA zur Chrom(VI)-Beschränkung?
Zimmer: Was hier abgeliefert wurde, kann man schon fast als eine Zumutung betrachten. Was als erstes auffällt, es ist noch nicht einmal in den wichtigsten Landessprachen innerhalb der EU veröffentlicht, sondern nur auf Englisch. Gerade zwei Prozent beherrschen in der EU aktuell Englisch als Muttersprache. 28 Prozent der Bürger bezeichnen sich selbst als „proficient“ in mindestens einer Fremdsprache – selbst wenn das immer Englisch wäre, wären das nicht einmal ein Drittel der Bevölkerung. Damit ist der Zugang zu den wichtigen Informationen für eine Mehrheit erschwert. Und jetzt sollen die Verantwortlichen in kleineren und mittelständischen Betrieben in ganz Europa ein mit Anhängen über 300 Seiten langes Dokument durcharbeiten, verstehen und sinnvoll kommentieren. Auch wenn Übersetzungs- und Interpretations-KI dabei helfen kann, solche Ergebnisse sind alles andere als belastbar. Es wäre eigentlich die Pflicht der Behörde, den Beteiligten ein rechtssicher übersetztes Dokument zur Verfügung zu stellen. Ich würde mich durchaus als geübt im Umgang mit der englischen Sprache bezeichnen, kenne mich gut mit dem Thema aus und habe trotzdem größte Mühe, den Inhalt zu verstehen – nicht zuletzt wegen seiner Struktur und wortreichen Umschreibungen.
mo: Abgesehen davon, dass die ECHA das Verständnis ihres Entwurfes in der Öffentlichkeit möglicherweise nicht unnötig fördern möchte, was haben Sie konkret inhaltlich zu kritisieren?
Zimmer: Das Papier ist inhaltlich voller willkürlicher und sogar für Akademiker schwer bis gar nicht nachvollziehbarer Ableitungen. Als oft mit Statistiken konfrontierter Chemiker ist der Inhalt in Teilen hochgradig unlogisch und mitunter auch schlicht nicht interpretierbar. Noch dazu gibt es gravierende methodische Mängel, die das Dokument aus dem wissenschaftlichen Bestreben nach Kausalität zumindest für mich unseriös macht.
mo: Was meinen Sie konkret mit methodischen Mängeln?
Zimmer: Fangen wir bei den zentralen Grenzwerten an. Die vorgeschlagenen Emissionslimits für Chrom(VI) betragen in einer vorgeschlagenen Option 2,5 Kilogramm pro Jahr für Luft und 15 Kilogramm pro Jahr für Wasser. Das sind absolute Werte – pro Unternehmen, unabhängig von der tatsächlichen Produktionskapazität. Es ist aber natürlich so, dass die Emissionen mit der in einem Unternehmen beschichteten Substratoberfläche zwangsläufig ansteigen. Ein größeres Unternehmen kann also größte Mühe haben, diese Werte einzuhalten, während ein Kleinbeschichter sogar seinen Luftwäscher ausschalten kann und trotzdem unter diesen Werten bleibt. Ein Großunternehmen könnte Subunternehmen gründen und seine Beschichtungsanlagen entsprechend aufteilen und damit die absoluten Grenzwerte leichter einhalten. Es ist schon eine absonderliche Logik.
mo: Wie steht es mit der wissenschaftlichen Ableitung der Grenzwerte am Arbeitsplatz?
Zimmer: Das ist aus meiner Sicht etwas, das diese Regulierung insgesamt als politisch getrieben entlarvt. Die Grenzwerte unterscheiden sich nicht nach Expositionsrisiko, sondern nach Produktart. Es ist doch naheliegend, dass die gesundheitlichen Folgen einer Exposition mit einer schädlichen Substanz nicht davon abhängt, was für ein Bauteil man gerade galvanisch beschichtet. Aber laut ECHA darf derjenige, der metallische Substrate verchromt, 5 µg/m³ ausgesetzt sein – jemand der Kunststoffteile verchromt, dagegen nur 1 µg/m³. Warum? Die ECHA liefert weder eine Begründung noch eine toxikologische Ableitung. Diese Fallunterscheidung zeigt aber auch, wie wenig sich die Verantwortlichen bei der ECHA mit dem Thema Galvanotechnik auskennen. Denn Kunststoffteile müssen vor dem Verchromen metallisiert werden. Damit wird auch bei Kunststoffteilen eine Metalloberfläche verchromt. Das alles zeugt von fehlender Sachkenntnis, ist in sich widersprüchlich und kaum als Gleichbehandlung zu bezeichnen.
mo: Teile des Entwurfes sind viele schwer zu interpretierende Diagramme. Können Sie als Experte dort die Argumentationsbasis der ECHA herauslesen?
Zimmer: Man muss es so sagen: Wer einige der Diagramme in diesem Bericht als valide Grundlage einer regulatorischen Entscheidung anerkennt, sollte noch einmal vertieft in die Daten gehen. Lineare Fits durch Punktwolken ohne erkennbare Korrelation erlauben nicht einmal eine Hypothese zu einer Kausalität. Dazu vermischte Einheiten, falsche Skalierungen. Man kann das nicht ernsthaft als valide Auswertung bezeichnen. Die ECHA beschäftigt jedoch Menschen mit Universitätsabschlüssen in den entsprechenden Fächern – da sollte eine bessere, konsistente und nachvollziehbare Darstellung statt überwiegender Prosa zum Standard gehören.
mo: Die neue Beschränkung soll Lungenkrebsfälle sowie den daraus resultierenden ökonomischen Schaden in beeindruckender Höhe vermeiden können.
Zimmer: Die ECHA spricht von 120 bis 150 Fällen von Lungenkrebs durch Chrom(VI)-Exposition in 20 Jahren. Das entspricht sechs bis acht Fällen pro Jahr. Auch wenn jeder Fall selbstredend einer zuviel ist, ist das angesichts von 300.000 Lungenkrebsfällen pro Jahr in Europa eine sehr kleine Zahl und liegt wissenschaftlich unterhalb jeder statistischen Nachweisgrenze. Diese Behauptung lässt sich also weder empirisch belegen noch kontrollieren und es ist eine reine Modelltheorie. Dennoch präsentiert sie die ECHA, als wäre es eine harte Tatsache und ausreichende Rechtfertigung für tiefgreifende Eingriffe in die Wirtschaft.
Noch fragwürdiger wird es, wenn man sich die ökonomische Nutzenabschätzung ansieht. Da wird mit sogenannten „Willingness-to-Pay“-Werten gearbeitet. Also: Was würde ein willkürlicher Befragter als Betrag für gerechtfertigt halten, um eine einzelne Krebserkrankung zu vermeiden? Laut Befragungen sollen das fünf Millionen Euro sein, was subjektiv völlig gerechtfertigt sein kann. Jedem Betroffenen ist jede Höhe von Aufwendungen zu seiner Gesundung zu gönnen! Doch diese Zahl hat offenkundig mit realen Krankheits- oder Behandlungskosten sowie Lohnzahlungen, die unser Gesundheitssystem bereit und fähig ist zu leisten, nichts zu tun. Sie ist völlig fiktiv, wird von der ECHA aber als monetärer „Nutzen“ gegen reale Investitions- und Folgekosten der Industrie gerechnet. Nimmt man diese Schadenssumme von fünf Millionen ernst und multipliziert sie mit den 300.000 Lungenkrebsfällen, wird deutlich, wie unplausibel diese Annahme ist. Denn es ergeben sich 1.500 Milliarden Euro und damit fast 20 Prozent des Bruttoinlandsproduktes Europas. Das entspricht nicht mal annähernd den tatsächlich aufgewendeten Mitteln – egal wie sehr man sich hier mehr wünschen würde. Nach 15 Jahren Regulierungsversuchen über Autorisierungen sollte man erwarten können, dass reale Daten, also tatsächliche Gesundheitsaufwendungen, gegen reale Daten, also tatsächliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen, abgewogen werden können.
mo: Was heißt das für die Bewertung?
Zimmer: Wenn ich fiktiven Nutzen mit realen Schäden vergleiche, dann besteht keine Verhältnismäßigkeit – das Verhältnis wird willkürlich. Es handelt sich dann um bloße Rhetorik, aber keine sachliche Kosten-Nutzen-Analyse. Denn wenn man einen hypothetischen Nutzen nur hoch genug ansetzt, lässt sich jedes Verbot begründen. Das entbehrt allerdings wiederum jeglicher wissenschaftlicher Bewertungsmethodik und ist also nichts weniger als ein politischer Taschenspielertrick. Man kann so eine Abwägung von Kosten und Nutzen bei Gesundheitsfragen als unmoralisch bezeichnen – aber es ist der Weg, den die ECHA eingeschlagen hat! Dann sollte sie ihn auch mit realen Daten absichern und nicht mit hypothetischen. Der Grund allerdings, warum das nicht geschieht, liegt wohl auf der Hand.
mo: Wie bewerten Sie die Kommunikation der ECHA gegenüber den betroffenen Unternehmen?
Zimmer: Zunächst einmal eindeutig als strukturell ausgrenzend. Die Public Consultation erfolgt rein auf Englisch, ohne amtliche Übersetzungen. Viele Betroffene können den Text nicht so ohne weiteres verstehen, fachlich wie sprachlich, geschweige denn kommentieren. Wenige von uns sind überhaupt praktisch in der Lage schnell und sinnvoll zu reagieren. Noch dazu hat die ECHA öffentlich erklärt, dass frühe Antworten mit höherer Gewichtung in die Auswertung eingehen werden, als spätere. Das nährt den Verdacht, dass hier versucht wird, anhand einer Scheinöffentlichkeit das eigene Handeln zu legitimieren.
mo: Was raten Sie Unternehmen, wie sie damit umgehen sollen?
Zimmer: Es gibt kurzfristig zwei Optionen. Erstens: Nur die Kernpunkte kommentieren – etwa die unzulässige Differenzierung zwischen Metall- und Kunststoffverchromung oder die methodischen Schwächen bei der Ableitung der Expositionsgrenzwerte. Das ist machbar und sollte selbstredend in möglichst großer Zahl erfolgen. Wichtig wäre aber auch, die komplette Vorlage zu analysieren und in jedem Kapitel aufzeigen, warum die Schlüsse nicht haltbar sind. Das aber ist angesichts des Umfangs – wie gesagt 300 Seiten – für die meisten nicht leistbar. Selbst wir als ZVO werden dafür Wochen brauchen. Wichtig wäre, nationale und Europa-Abgeordnete auf diese Missstände hinzuweisen. Sie kontrollieren die Regierung und damit die Behörden.
mo: Wie schätzen Sie die Auswirkungen ein, wenn die Beschränkung in dieser Form durchkommt?
Zimmer: Die gute Nachricht ist zunächst, dass sie für viele deutsche Unternehmen höchstwahrscheinlich zunächst einmal formell einhaltbar sein wird. Und es ist verständlich, dass die meisten von uns dieses Themas müde und überdrüssig geworden sind. Das heißt aber nicht, dass die Beschränkung deshalb harmlos ist. Denn sie setzt mehrere Präzedenzfälle: Dass Risiken nicht nach realen Beobachtungen – zum Beispiel epidemiologische Daten – , sondern nach politischen Vorstellungen eingeschätzt werden. Dass Arbeitsplatzgrenzwerte auf Produktbasis definiert werden, obwohl das Produkt selber keine Problemstoffe enthält. Dass absolute Emissionswerte ohne Kontext gesetzt werden. Und dass spekulative Methoden ausreichen, um Verbote zu rechtfertigen.Wenn das Schule macht, ist keine Branche und keine Lieferkette mehr sicher. Dann kann jedes chemische Verfahren morgen Ziel einer solchen „Beschränkung“ werden, ohne dass die Wirkungen – positiv wie negativ – überwacht und überprüft werden müssen.
Zentralverband Oberflächentechnik e.V.
www.zvo.org

