VdL rät KMU Forschungszulage zu beantragen

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Seit 2020 ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen können von den neuen Möglichkeiten steuerlicher Forschungsförderung profitieren.

Seit 2020 können Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten neben der klassischen Projektförderung auch steuerlich fördern lassen. Anders als Fördergelder, die in den meisten Fällen selbst wieder besteuert werden müssen, wird die Forschungszulage auf die fürs Unternehmen festgestellte Steuerlast angerechnet. Weitere Vorteile: Insbesondere das Forschungsthema, aber auch Umfang und hilfreiche Partner oder Auftragnehmer bestimmt das Unternehmen selbst. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulagen ist, ebenso wie die Antragsunterlagen, hier zu finden: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/

Die Verbände VdL und VCI haben sich seit langem für eine derartige Forschungsförderung eingesetzt. Das neue Instrument ermöglicht es jedem Unternehmer, die strategische Ausrichtung der eigenen Forschung selbst festzulegen. Notwendige Anträge können auch nach dem Projektstart noch gestellt werden. Jetzt gilt es, dieses flexible Instrument in den Unternehmen zu nutzen und sich mit VdL und VCI für eine möglichst unbürokratische Umsetzung einzusetzen. Das Verfahren muss den Anforderungen aus der Unternehmenspraxis gerecht werden. Dies ist aus Sicht des VdL gerade für die mittelständischen Unternehmen der Farbenindustrie wichtig.

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