Hartchrom-Autorisierung in Frage gestellt

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Es liegt ein Antrag des EU-Parlaments vor, die CTACSub-Zulassungsentscheidung wegen "Verletzung der REACH-Gesetzgebung" zurückzuziehen. Dieser Antrag stützt sich auf das Gerichtsurteil aus dem Jahr 2019, in dem festgestellt wurde, dass nicht bewiesen wurde, dass es keine Alternativen zu Chromtrioxid gibt und daher keine Genehmigung erteilt werden sollte.

 

2019 wurde festgestellt, dass das CTAC-Subfile schwerwiegende Mängel in der Application of Authorization (AoA) enthält, weshalb eine Autorisierung gegen die Gesetzgebung verstoßen hätte. Diese Karte wird nun erneut gezogen. Auf Nachfrage hat sich herausgestellt, dass der Präsident des ENVI die Möglichkeit einer Klage gegen die Kommission mit der Begründung prüft, dass die Zulassung von Chrom VI nicht mit der REACH-Richtlinie übereinstimmt.

Innerhalb des Parlaments liegt diese Entscheidung in den Händen des JURI-Ausschusses, der derzeit seine Position überdenkt. Alle Augen sind nun auf Brüssel gerichtet, wo der JURI-Ausschuss am 22. Februar über dieses Thema diskutieren wird. Dies hat vorerst keine Auswirkungen auf das Verfahren. Konsequenzen wird es nur geben, wenn ein Richter tatsächlich feststellt, dass die Kommission gegen die REACH-Verordnung verstoßen hat.

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