REACH: Entscheidung von EU-Kommission über Autorisierung von Chromtrioxid

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Im Regelausschuss der Europäischen Kommission fand am 15. Februar 2019 die Abstimmung über Autorisierungsanträge statt, die für die weitere Nutzung von sechswertigen Chromverbindungen für die Verchromung von Kunststoffbauteilen von Bedeutung sind.

Für den CTAC-Antrag wurde ein Überprüfungszeitraum von vier Jahren festgelegt, für den Antrag des Fachverbands Galvanisierte Kunststoffe e.V. (FGK) ein Zeitraum von sieben Jahre. Beim CTAC Antrag handelt es sich um einen Upstream-Antrag der Formulierer und Importeure, der alle Galvaniken absichert, die den Kriterien der Verwendungsgruppe 3 (Usegroup 3) entsprechen. Die Frist für den Überprüfungszeitraum (Review Period) von vier Jahren gilt aufgrund der deutlich verspäteten Entscheidung der Kommission nicht ab dem „Sunset Date“ 21. September 2017, sondern ab dem Veröffentlichungsdatum des Zulassungsbescheids. Dieses liegt voraussichtlich am 1. April 2019.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Autorisierung zeitlich unbegrenzt erteilt ist. Dies bedeutet, dass alle Kunststoffgalvaniken in Europa bis etwa März 2023 sechswertige Chromverbindungen unter bestimmten Auflagen weiter einsetzen können. Danach müssen sie eine Verlängerung der Autorisierung beantragen oder die betroffenen Prozessschritte chrom-VI-frei betreiben. Der Gerhardi Joint Application Antrag (FGK-Antrag), der von fast allen FGK-Mitgliedern gestellt wurde, erhielt trotz der Empfehlung der ECHA von zwölf Jahren nur einen Überprüfungszeitraum von sieben Jahren ab dem „Sunset Date“, also bis zum September 2024. Die Antragsteller müssen also bis dahin alternative Lösungen umgesetzt oder einen Folgeantrag gestellt haben.

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