EU Kommission stuft Titandioxid als „möglicherweise krebserregend“ ein

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Die EU-Kommission hat am 4. Oktober 2019 entschieden, das Weißpigment Titandioxid als einen „Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung durch Einatmen“ zu klassifizieren – und das obwohl sich die Mehrheit der Experten der Mitgliedsstaaten auf der Sitzung am 18.09.2019 dagegen ausgesprochen hat.

Pulverförmige Produkte mit Titandioxid müssen jetzt eingestuft und gekennzeichnet werden. Ergänzend sind Zusatzkennzeichnungen für flüssige und feste Gemische mit Titandioxid vorgesehen, unabhängig davon, ob überhaupt eine Freisetzung von Titandioxid am Arbeitsplatz oder beim Verbraucher zu erwarten ist.

Industrieverbände hatten im Vorfeld vor der Einstufung gewarnt. Der Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. erklärte, die Einstufung von Titandioxid und die damit verbundenen, folgenschweren Konsequenzen seien unverhältnismäßig, der Nutzen der Einstufung konnte von der EU-Kommission bisher nicht belegt werden. Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. merkte an, aus wissenschaftlicher Sicht fehle dem Vorschlag der Kommission jede Grundlage: Er basiere lediglich auf einer einzigen, mehr als 20 Jahre alte Studie, bei der Ratten über einen sehr langen Zeitraum staubförmiges Titandioxid einatmen mussten. Die dabei festgestellte Reaktion sei nach einhelliger Expertenmeinung nicht stoffspezifisch für Titandioxid, sondern charakteristisch für eine Vielzahl von Stäuben.

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