>> Lesen Sie hier das in mo 7-8/2024 erschienene Interview mit Hannah Betz
Die Betz-Chrom GmbH gibt bekannt, dass das Unternehmen mit dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 12. Juni 2024 eine Zulassung für die Verwendung von Chromtrioxid erhalten hat. Diese Zulassung gilt bis zum 15. Februar 2033. Eine Verlängerung der Zulassung ist möglich. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im EU-Amtsblatt ist der Rechtsakt nun rechtskräftig.
Hintergrund der Zulassung
Das für die Hartverchromung notwendige Chromtrioxid ist im Anhang XIV der EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführt und unterliegt der Zulassungspflicht. Ohne entsprechende Zulassung sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Chromtrioxid verboten. Aufgrund rechtlicher Unsicherheiten bei Konsortialanträgen wie CTACSub hat Betz-Chrom im Februar 2021 einen Einzelantrag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Am 29. April 2024 stimmten alle 27 EU-Mitgliedstaaten für die Zulassungsdauer von 12 Jahren ab Einreichungsdatum. Mit dieser individuellen Zulassung ist Betz-Chrom nun unabhängig von den weiteren Entscheidungen zum Konsortialantrag CTACSub.
Zukunftsorientierte Forschung und Entwicklung
Betz-Chrom wird weiterhin aktiv nach Alternativen zu Chrom(VI) forschen. In Zusammenarbeit mit mehreren Chemielieferanten werden Testbeschichtungen mit dreiwertigen Hartchromelektrolyten in einer Versuchsanlage durchgeführt. Zudem beteiligt sich Betz-Chrom als Industriepartner am Forschungsprojekt DigiChrom – Digitale Werkzeuge zur Verbesserung galvanischer Schichten am Beispiel Chrom(III)-basierter Prozesse. Das Ziel des Projektes ist, die Erforschung galvanischer Systeme durch digitale Ansätze zielorientierter und effizienter zu gestalten. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Verlängerung der Zulassung
Nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung derzeitiger Entwicklungen ist eine vollständige Substitution von Chrom(VI)-basiertem Hartchrom für alle Anwendungen des Lohnbeschichters bis 2033 nicht absehbar. Sollte sich diese Annahme bestätigen, wird Betz-Chrom rechtzeitig die Verlängerung der Zulassung beantragen.
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