Die Mission der Abordnung: Chromtrioxid von Anhang 14 der REACH-Verordnung (autorisierungspflichtige Stoffe) in den Anhang 17 (beschränkte Stoffe) zu verschieben. Das Gespräch kam aufgrund einer Absprache mit Dr. Sharon McGuinness, Executive Director der ECHA, im Februar 2023 zustande. Es war vereinbart worden, sich zu neu auftretenden relevanten Themen auszutauschen.
Im Gespräch stellte sich heraus, dass beide Parteien zahlreiche Aspekte der anstehenden Herausforderung ähnlich beurteilen. Sie waren sich einig, dass diese Aufgabe großes Verbesserungspotenzial für Behörden und Industrie eröffnet und kamen überein, dass eine Ursachenanalyse für das ausschließliche Scheitern des Autorisierungsansatzes bei Chromtrioxid notwendig ist. Ein grundsätzliches Problem des Autorisierungsprozesses oder in den Abläufen der ECHA sahen beide Seiten nicht. Das CETS-Präsidium wird das Thema weiterhin beobachten und möglichst eng begleiten. Die ECHA ihrerseits wird erste Vorarbeiten zu einem Vorschlag durchführen, die in einen Call for Evidence münden werden.