VdL zum Verbot von Bisphenol A in Lacken und Farben

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Bisphenol A (BPA) steht aufgrund seiner (öko)toxikologischen Eigenschaften als Bestandteil von Lebensmittelkontaktmaterialien in der Kritik. Trotz widersprüchlicher Bewertungen hat die Europäische Kommission ein Verbot beschlossen. Der VdL plädiert für Klärung der Details.

Der Stoff Bisphenol A (BPA) steht seit langem im Fokus und ist als „Hormongift“ in den Medien präsent. In der Lack- und Druckfarbenindustrie werden teilweise auf BPA beruhende Polymere (z.B. Epoxidharze) verwendet. Im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien gelten schon länger gesetzliche Grenzwerte für Lacke und Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Eine neue Bewertung von BPA empfiehlt, den Grenzwert für die täglich erlaubte Aufnahme um den Faktor 20.000 (!) abzusenken.

Wissenschaftliche Unstimmigkeiten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hingegen kommt zu einer um den Faktor 1000 abweichenden Bewertung. Wörtlich heißt es dort: „Das BfR unterstützt den von der EFSA abgeleiteten neuen TDI aufgrund mehrerer wissenschaftlicher und methodischer Unstimmigkeiten (Divergenzen) nicht. Laut BfR wurden noch keine gesundheitsschädlichen Wirkungen der aktuellen BPA-Aufnahmemenge für Menschen nachgewiesen. Dennoch hat die Europäische Kommission nun auf Basis der EFSA-Bewertung ein Verbot der Verwendung von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien beschlossen.

Verbot in Lebensmittelkontakt kurz vor Veröffentlichung

Was Farben und Lacke angeht, so will die Kommission die absichtliche Verwendung von BPA in FCM verbieten. Überwachungs- und Berichtspflichten sollen das Verbot ergänzen. In vielen Bereichen der Lack- und Druckfarbenindustrie sind BPA-basierte Formulierungen im Lebensmittelkontakt ohnehin kaum mehr relevant, wie z.B. bei den Druckfarben, wo der Markt die regulatorische Entwicklung bereits in weiten Teilen vorweggenommen hat. Von großer Bedeutung sind Epoxidharze aber bei Dosenbeschichtungen und großen Tanks beispielsweise im Heavy-Duty-Bereich. Während es für Dosenbeschichtungen inzwischen Alternativen gibt, ist dies in den großen Tanks nicht der Fall. Hier hat die Kommission jedoch eine Ausnahme für Epoxidharze für Tanks mit einem Volumen von über 1000 l vorgesehen.

Klärung gefordert

Zusammen mit dem Lebensmittelverband Deutschland setzt sich der VdL aktuell für eine praktikable Klärung der noch offenen Fragen und Details ein. Aktuell wird davon ausgegangen, dass das Verbot zeitnah veröffentlicht wird und Ende des Jahres in Kraft tritt. Die REACH-Beschränkung hingegen soll erst einmal komplett überarbeitet werden.

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