Besondere Bedeutung für die Farben-, Lack- und Druckfarbenindustrie haben die Vorgaben zur Kennzeichnung, zu Werbung und zum Fernabsatz sowie die Umsetzungsfrist bei Neueinstufung durch den Vorlieferanten bzw. Rohstoffhersteller. Seitens der Unternehmen, des VdL und CEPE wurden zu verschiedenen Gelegenheiten Bedenken gegenüber der Praxistauglichkeit der neuen Revision kommuniziert.
Neue Gefahrenklassen
Bereits 2023 wurden über eine Delegiertenverordnung neue Gefahrenklassen eingeführt. In einem zweiten Schritt wurde der Verordnungstext geändert und im November 2024 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen betrifft nahezu alle Produkte der Branche – vor allem die neuen Vorgaben zur Ausgestaltung der Etiketten. Im Fokus stand hierbei für die Kommission eine bessere Lesbarkeit.
Etikettenvorgaben kaum umsetzbar
Die Mindestschriftgrößen für Kennzeichnungsetiketten wurden neu festgelegt. Auch die Regelungen für Werbung wurden angepasst. Zahlreiche Hersteller sehen sich gezwungen, bestehende Gebindegrößen, Etikettenformate und Lagerprozesse grundlegend zu überarbeiten. Besonders betroffen sind kleinvolumige Verpackungen, bei denen die geforderten Etikettenvorgaben physisch kaum noch umsetzbar sind. Die Folge: eine Reduktion der Sortimentsvielfalt, da viele Produkte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unrentabel werden. In vielen Fällen müssen die Mitgliedsfirmen auf Faltetiketten umsteigen, doch das ist mit umfassenden technischen Anpassungen verbunden.
Finanzielle Belastung erheblich
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Regelungen für Unternehmen sind erheblich. Die Umstellungskosten reichen von mehreren hunderttausend bis zu mehreren Millionen Euro – abhängig von Unternehmensgröße, Produktspektrum und bestehender Infrastruktur. Auch personell ist die Umsetzung mit erheblichen Aufwendungen verbunden. Viele Unternehmen mussten neue Stellen schaffen oder bestehende Ressourcen umverteilen.
Alternative Lösungsansätze
Als praktikable Alternative zu physischen Mehrlagenetiketten schlagen einige rückmeldende Unternehmen die Nutzung digitaler Lösungen vor. QR-Codes könnten Informationen effizient und mehrsprachig bereitstellen – ein Modell, das in der Pharmabranche bereits etabliert ist. Auch der massive Aufwand der Meldung an die Giftinformationszentren wurde thematisiert. Unternehmen beklagen, dass der Aufwand – sowohl finanziell als auch technisch – in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, insbesondere bei Kleinmengen oder Sonderchargen. Die Forderung nach einer europaweit einheitlichen, möglichst digitalisierten und schlankeren Lösung wird daher branchenübergreifend geteilt.
Perspektiven und nächste Schritte
Im Zuge der Ankündigungen der EU-Kommission zu Bürokratieabbau, Vereinfachung und mehr Wettbewerbsfähigkeit versuchen VdL und CEPE gemeinsam mit vielen verbündeten Verbänden eine kurzfristige Anpassung der CLP-Verordnung zu erwirken.
Diese Meldung basiert auf einem Artikel des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VDL) und wurde redaktionell bearbeitet.


