Gesonderte Härtefallregelungen für KMU

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Für KMUs, die besonders stark von den gestiegenen Strom- und Gaspreisen betroffen sind, wurde von Bund und Ländern ein Rahmen für gesonderte Härtfallregelungen bei der gesetzlichen Gas- und Strompreisbremse getroffen.

Für KMUs, die besonders stark von den gestiegenen Strom- und Gaspreisen betroffen sind, wurde von Bund und Ländern ein Rahmen für gesonderte Härtefallregelungen getroffen. Diese werden von den jeweiligen Bundesländern ausgearbeitet und verwaltet. KMUs sollen demnach zusätzliche Unterstützung erhalten, wenn steigende Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse ihre Existenz gefährden. Betroffene KMUs können zur Unterstützung einen Zuschuss in Höhe einer Abschlagszahlung beantragen. In Einzelfällen sollen KMUs auch während des Greifens der Strom- und Gaspreisbremse unterstützt werden.

Zwischenzeitlich haben alle Bundesländer entsprechende eigene Härtefallregelungen vorgelegt. Es folgt eine Liste der landesspezifischen Programme inklusiver relevanter Links. Die Ausarbeitung und Verwaltung der Regelungen liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer. Zwischenzeitlich haben alle Bundesländer entsprechende eigene Härtefallregelungen vorgelegt. Eine Liste der landesspezifischen Programme inklusiver relevanter Links ist auf der ZVO-Homepage.

 

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