Interpretation birgt Risiken

ISO 12944 Teil 7 – darauf ist bei der Auslegung und Verwendung der Norm zu achten

Bild: SLV

Normen bieten mitunter einigen Interpretationsspielraum. Wenn Auftraggeber und Auftragnehmer diese Unklarheiten nicht erkennen und ausräumen, bietet das viel Potenzial für Probleme.

Die ISO 12944 kennen viele aus der täglichen Praxis. „Beschichtungsstoffe – Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme“ ist der Titel dieser Normenreihe, die mittlerweile aus neun Teilen besteht. Heute schauen wir uns Teil 7 etwas detaillierter an. „Ausführung und Überwachung der Beschichtungsarbeiten“ lautet die Überschrift. Holen wir aber zunächst etwas weiter aus und lassen in Gedanken die vergangenen Projekte Revue passieren. Wie oft war die ISO 12944 in Spezifikationen gefordert? Wie oft stand die Aussage im Raum: „Ja klar, ist doch die 12944, das können wir." Vergessen werden darf dabei nicht, dass sobald die ISO 12944 in der Spezifikation benannt ist, automatisch die Ausführung nach Teil 7 eingeschlossen ist. Dieser Aspekt ist von großer Bedeutung.

Fachgerecht und betriebssicher arbeiten alle Beschichter – zumindest aus deren eigenem Blickwinkel. Interessant wird es aber, wenn jemand einen Nachweis fordert. Wie lässt sich fachgerechtes Arbeiten nachweisen? „So machen wir es schon immer“ oder  „das hat sich bewährt“ ist eine Aussage, die vermutlich weder ein Auftraggeber, geschweige denn ein Gericht akzeptieren würde.
Fachgerechtes und betriebssicheres Arbeiten hat objektiv betrachtet sehr viel mit Ausbildung und Qualifikation zu tun. Gegen eine Ausbildung am Arbeitsplatz ist im Prinzip natürlich nur wenig zu sagen. Zu bedenken gilt es aber, dass derjenige, der einen anderen Mitarbeiter ausbildet, auch über ein gewisses Maß an überdurchschnittliche Befähigungen verfügt und die entsprechenden Ausbildungsmaßnahmen zeitgemäß dokumentiert sein sollten.
Besonders deutlich und nachprüfbar ist der Qualifikations-Gewinn, wenn am Ende einer solchen Maßnahme ein  Nachweis der Fähigkeiten erbracht wird – also durch eine Art Prüfung.