Chrom(VI) und die ECHA: Extrem lange Leitung

Anzeige Galvanisieren | Erstellt von CB

Es grenzt geradezu an ein Wunder, dass die europäische Kommission endlich über eine Autorisierung von Chrom (VI) entschieden hat. Vier Jahre dauerte der Prozess und am Ende ist etwas herausgekommen, bei dem man sich durchaus fragen kann, ob das wahr sein darf.

Im Dezember 2020, kurz vor Weihnachten, konnte sich die ECHA endlich zu einer Autorisierung von Chrom (VI) durchringen. Vier Jahre dauerte der Prozess und am Ende ist etwas herausgekommen, bei dem man der gesunde Menschenverstand durchaus ins Zweifeln geraten kann. Dabei bezieht sich das Zweifeln nicht so sehr auf die Tatsache, dass es nun unter gewissen Umständen für weitere vier Jahre erlaubt ist, Chrom(VI)-haltige Elektrolyte zu verwenden, sondern vielmehr auf die Begleitumstände, Auflagen und vor allem die in diesem Kontext gesetzten Fristen.

Immerhin hat sich die ECHA mehr als drei Jahre über das Sunset Date hinaus Zeit genommen, über eine Autorisierung zu entscheiden. Durch diese massive Terminüberschreitung stehen nun größere Teile der Galvanik-Branche enorm unter Druck, denn die Fristen, die für eine weitere autorisierungskonforme Nutzung einzuhalten sind, sind wie es manche Branchenteilnehmer höflich und sehr beherrscht formulieren, mehr als sportlich.

Insbesondere als utopisch könnte man betrachten, dass bis zum 18. Juni 2021 umfangreiche Arbeitsplatz-Expositionsmessungen durchzuführen sind – und zwar so die aktuelle Lesart von Experten - von akkreditierten Prüfinstituten. Lässt man die nicht unerheblichen Kosten beiseite, und dass das fortan jährlich stattzufinden hat - wenn plötzlich mehr als 1.000 betroffene Unternehmen Prüfinstitute für mehrere Tage buchen wollen, ist beinahe auszuschließen, dass das in der Fläche bis Juni abgeschlossen sein kann.

Unabhängig von allen Fristen kann aber nicht einfach jeder, der sich dem Antrag des CTACsub-Antrages angeschlossen hat, Chromtrioxid wie bisher weiterverwenden. Jeder Anwender muss die geplante Nutzung anhand der Zulassungsbedingungen rechtfertigen und die Argumentation der Echa mitteilen.

Das ist aber noch nicht alles, wer eine weitere Autorisierungsperiode mit einer Autorisierung des CTACSub2 anstrebt, muss sich sputen - die Entscheidung muss bis zum 31. März fallen. Etwas weniger eng sind die Termine beim EUPOC/VECCO oder bei einer sehr teuren und aufwändigen Einzelauthorisierung.

Gerade unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Umstände rund um die Coronakrise ist die Setzung der Fristen seitens der europäischen Kommission an Rücksichtslosigkeit gegenüber der Galvanobranche und Praxisferne nicht zu überbieten. Damit verursacht die ECHA blanken Aktionismus in einer Zeit, in der die Unternehmen ihre Ressourcen sinnvoller für das Überleben in der Krise einsetzen könnten.

Vergegenwärtigt man sich im Zusammenhang mit dem Aufwand das Ergebnis der Autorisierung von Chromtrioxid durch die ECHA, so kommt dabei nicht sehr viel mehr heraus, als eine europäisch verordnete Maßnahme zum Arbeitsschutz. Und Regeln zum Arbeitsschutz, und vor allem strenge Grenzwerte, gab es bei uns auch schon vorher. Das es der ECHA, oder viel eher den nationalen Behörden, die bisher dafür zuständig waren und auch künftig dafür zuständig sein werden, gelingt, die verordneten Grenzwerte auch nur näherungsweise lückenlos zu kontrollieren, darf angesichts der schieren Menge der betroffenen Unternehmen getrost bezweifelt werden. Von daher ist die Frage nach dem Lohn der ganzen Mühe nicht gerade leicht zu beantworten.

Lesen Sie hier mehr zu dem Thema unter der Rubrik Wissen:

Die Zukunft und Chrom(VI)

 

Zurück