DECHEMA-Fachgruppe Klebtechnik fordert neue Bewertungslogik

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Die DECHEMA-Fachgruppe Klebtechnik plädiert für einen Perspektivwechsel bei der Bewertung von Technologien. Am Beispiel der Klebtechnik zeigt sie, dass die Leistungsfähigkeit vieler Verfahren erst nach der Verarbeitung und im Gesamtsystem sichtbar wird.

Die DECHEMA-Fachgruppe Klebtechnik fordert, technologische Bewertungsmaßstäbe stärker am Endzustand und an der Wirkung im Anwendungssystem auszurichten. Anlass ist ein aktuelles Positionspapier, das am Beispiel der Klebtechnik auf eine aus Sicht der Fachgruppe systematische Schwäche bestehender regulatorischer und administrativer Bewertungsansätze hinweist: Häufig stehen die Eigenschaften der Ausgangsstoffe im Vordergrund, während die Transformation im Prozess und die Funktion des fertigen Systems zu wenig berücksichtigt werden.

Gerade bei Klebstoffen führe diese Sichtweise zu einer verkürzten Einordnung. Bewertet werde vor allem der fließfähige Klebstoff vor der Verarbeitung und damit dessen stoffliche Zusammensetzung. Die Klebtechnik werde so vor allem als „Chemikalienthema“ behandelt. Nach der Verarbeitung entstehe jedoch eine Klebverbindung mit anderen Eigenschaften und Funktionen, die erst im Zusammenspiel mit den verbundenen Komponenten ihre technische Leistung entfaltet.

Endzustand im System berücksichtigen

Nach Auffassung der Fachgruppe reicht es deshalb nicht aus, Technologien allein anhand ihres Ausgangszustands zu beurteilen. Im Positionspapier heißt es, bestehende Bewertungslogiken müssten so erweitert werden, dass sie „über die Betrachtung der Ausgangsstoffe hinaus auch Prozessführung, Transformation, funktionalen Endzustand und Wirkung im Anwendungssystem systematisch berücksichtigt“. Erst dadurch würden unterschiedliche Fügeverfahren und andere transformationsbasierte Technologien sachgerechter vergleichbar.

Die Fachgruppe verweist darauf, dass bei anderen Technologien wie dem Schweißen oder bei Faserverbundwerkstoffen das fertige Werkstück stärker im Mittelpunkt steht. Für die Klebtechnik und vergleichbare Verfahren könne die bisherige Logik dagegen dazu führen, dass technologische Beiträge unterschätzt werden. Genannt werden insbesondere Leichtbau, Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft.

Folgen für Regulierung und Innovation

Aus Sicht der Fachleute kann eine solche Unterbewertung Fehlsteuerungen in Regulierung, Förderung und industriepolitischer Prioritätensetzung nach sich ziehen. Wenn die technologische Leistungsfähigkeit des Endzustands nicht adäquat erfasst werde, könne dies die Innovationskraft schwächen und Wettbewerbsnachteile verursachen.

Die DECHEMA-Fachgruppe fordert daher keine Abkehr von bestehenden Schutzstandards, sondern eine breitere Bewertungsgrundlage. Die Prüfung von Gefahrstoffen sowie Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bleibe unverzichtbar. Ergänzend sollten jedoch auch Herstellungsprozess, fertiger Endzustand und die Wirkung im Gesamtprodukt in die Beurteilung einfließen.

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