Die Haftfestigkeit von Lackfilmen auf einem Untergrund beeinflusst maßgeblich den Korrosionsschutz und die Beständigkeit gegen mechanische Einflüsse. Als spezifische Systemeigenschaft der Partner Lackfilm/Untergrund wird die Haftfestigkeit hauptsächlich durch grenzflächenenergetische Kräfte bestimmt. Da deren Reichweite im Bereich atomarer Dimensionen liegt, ist eine einwandfreie Benetzung des Untergrunds durch den Lack Voraussetzung für eine gute Haftung. Eine zunehmende Strukturierung der Werkstückoberfläche (durch Aufrauhen) kann die Haftfestigkeit durch die vergrößerte effektive Grenzfläche verbessern. Die Ausbildung und die Stabilität der Oberflächenrauheiten vor allem im submikroskopischen Bereich beeinflussen das Eindringen der unvernetzten Lackmoleküle in die feinsten Strukturen sowie die anschließendemechanische Verklammerung des Grundwerkstoffs mit dem vernetzten Lackfilm. Bei organischen Vorbeschichtungen (Grundierungen) kann durch diffundierende Bindemittelmoleküle bei Anlösen durch die Decklackschicht oder sogar durch chemische Reaktionen in Form kovalenter Bindungen an der Grenzfläche die Haftung weiter verbessert werden. Zur Beurteilung der Haftfähigkeit von Lackfilmen wird vor allem der Abreissversuch angewandt, bei der direkt die Kraft gemessen wird, die zum Ablösen einer bestimmten Lackfläche vom Untergrund erforderlich ist. In der Praxis bestehen seit langem einfache empirische Verfahren, die durch Abnützen bzw Einschneiden des Lackfilms und anschließender Beanspruchung (Verformung, Klebstreifenabzug) mit minimalem Aufwand eine grobe Aussage zur Haftfestigkeit erlauben. Weit verbreitet ist hier die Gitterschnittprüfung.