Beim Gitterschnitt handelt es sich um eine empirische Prüfung zur Beurteilung der Haftung. Sie kann sowohl als ja/nein-Prüfung oder, wenn entsprechende Umstände gegeben sind, als Einstufungsprüfung mit 6 Stufen angewendet werden. Die Prüfung lässt sich an fertigen Gegenständen oder eigens hergestellten Proben durchführen. Bei der Gitterschnittprüfung werden auf ein lackiertes Substrat sechs parallele Schnitte bis auf den Untergrund aufgebracht. Diese werden anschließend durch sechs im rechten Winkel dazu angelegte Schnitte gekreuzt. Der Abstand der Schnitte muss in jede Richtung gleich sein und richtet sich nach der Schichtdicke der Beschichtung und der Art des Untergrunds.
Schichtdicke | Abstand der Schnitte |
---|---|
0 bis 60 µm | 1 mm für harte Untergründe |
0 bis 60 µm | 2 mm für weiche Untergründe |
61 bis 120 µm | 2 mm für harte und weiche Untergründe |
61 bis 120 µm | 3 mm für harte und weiche Untergründe |
Tabelle: Schnittabstand für unterschiedliche Schichtdicken (nach EN ISO 2409)