Die PPWR-Projektgruppe des VdL hat sich in ihrer fünften hybriden Sitzung am 24. März mit den wichtigsten Verpflichtungen aus der EU-Verpackungsverordnung befasst. Im Fokus standen die Artikel 5 bis 15 sowie Artikel 29. Für die Unternehmen rückt damit vor allem der 12. August 2026 in den Blick, ab dem die Verordnung im Regelfall anwendbar ist.
Informationspflichten entlang der Lieferkette
Ein weiterer Schwerpunkt war der Austausch mit Verbänden der Verpackungsindustrie. Dabei ging es vor allem um Informationspflichten entlang der Lieferkette und um die Rolle der Lieferanten nach Artikel 16 der PPWR. Die Verordnung regelt, dass Lieferanten Herstellern die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen müssen, damit die Konformität von Verpackungen nachgewiesen werden kann.
In der Sitzung wurden zudem weitere Arbeitspapiere final abgestimmt, darunter ein Compliance-Fragebogen für Verpackungslieferanten. Solche Unterlagen gewinnen an Bedeutung, weil die PPWR für Unternehmen umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten mit sich bringt. Für die chemische Industrie verweist auch der VCI bereits auf die ab August 2026 verbindliche EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII der Verordnung.
Webinar zu Grundlagen und Akteuren der PPWR
Für den 24. April ist außerdem ein gemeinsames Webinar von VdL, Industrieverband Klebstoffe und Deutscher Bauchemie angekündigt. Im Mittelpunkt stehen Grundlagen der PPWR, die beteiligten Akteure und deren jeweilige Pflichten. Die Europäische Kommission hat Ende März 2026 ergänzend Leitlinien und FAQ zur Umsetzung veröffentlicht, um die Anwendung der neuen Verpackungsregeln zu erleichtern.


