Staatliche Förderungen für Airgenex-Trockner

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Bei einer großen Lohngalvanik aus Bayern, einem gemeinsamen Kunden des Trocknungsanlagenbauers Harter und des Energieberatungsunternehmens Theneo, wurde 2017 erstmalig ein Antrag auf staatliche Förderung des Airgenex-Trocknungssystems gestellt und genehmigt. In den Genuss dieser Förderungen kommen produzierende Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. Die Höhe der staatlichen Förderungen ist abhängig von Faktoren wie beispielsweise Unternehmensgröße und Umsatz.

Basis der Förderung ist der Nachweis, dass mit einem Airgenex-Trocknungssystem eine Energieeinsparung von 25 Prozent im Vergleich zum alten System vorliegt. War bisher ein klassischer Heißlufttrockner im Einsatz, wird dieses Ziel in der Regel weit übertroffen. Bei Neuanlagen beziehungsweise Einführung komplett neuer Prozesse ist die Differenz zwischen einem fiktiven, herkömmlichen System und dem Airgenex-Trocknungssystem förderfähig. Wichtig ist in allen Fällen, dass der Antrag auf Förderung rechtzeitig gestellt wird. In Österreich sind grundsätzlich alle Unternehmen gleichermaßen förderberechtigt. Gefördert werden Systeme zur Wärmerückgewinnung und zur Effizienzsteigerung – inklusive Planung und Montage. Die Förderhöhe liegt zwischen 30 und 35 Prozent des Auftragsvolumens. EMAS-zertifizierte Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Aufschlag von 5 Prozent.

Für Harter und Theneo war dieser Pilotantrag Wegbereiter für zwischenzeitlich vier weitere erfolgreich abgewickelte Anträge.

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