SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel der BAuA

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben. Sie wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.

Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.

„Um eine fundierte SARS-CoV-2 Regel zu entwickeln war es notwendig, die Expertise verschiedener Arbeitsschutzausschüsse und Fachexpertinnen und Fachexperten zu bündeln. Ich freue mich über das hohe Engagement aller Beteiligten und die gelungene Zusammenarbeit“, sagt Isabel Rothe, Präsidentin der BAuA. „In vielen Betrieben werden aktuell bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umgesetzt. Die Arbeitsschutzregel kann dazu beitragen, dieses weiter zu verbessern“.

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