Das verhandelte Finanzierungskonzept umfasste im Wesentlichen eine deutliche zeitliche Verschiebung von Tilgungszahlungen für bestehende Bankdarlehen. Durch die nicht erreichte Einigung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Durchfinanzierung der Gruppe und die Sicherung des Fortbestands nicht gegeben. Die ohne die Verschiebung zu leistenden Tilgungszahlungen und die entstehenden außerordentlichen Kündigungsrechte aus Kredit- und Schuldscheindarlehensverträgen führen zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Das Unternehmen wird nun die Eröffenung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, auch Schutzschirmverfahren genannt, beim zuständigen Amtsgericht beantragen – mit dem Ziel, das Unternehmen im Zuge der laufenden Restrukturierung zu sanieren. Das Schutzschirmverfahren soll sich auf die Muttergesellschaft Nanogate SE sowie die Tochtergesellschaften Nanogate Management Services GmbH, Nanogate Kierspe GmbH, Nanogate NRW GmbH, Nanogate PD Systems GmbH und Nanogate Neunkirchen GmbH beziehen.