Mit Metrohm zur sicheren Trinkwasser-Überwachung

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Die Überwachung der neu eingeführten Grenzwerte für Chlorit, Chlorat und Halogenessigsäuren mittels Ionenchromatographie ist nun möglich. Metrohm hat dafür ein sicheres Messverfahren entwickelt.

Seit Juni 2023 gilt die neue Novelle der Trinkwasserverordnung. Neben der Änderung von Grenzwerten bestehender Parameter wurden auch neue Substanzen in die Überwachung aufgenommen. Für die Bestimmung von Chlorit und Chlorat in Trinkwasser nutzt Metrohm die Ionenchromatographie (IC) als optimal geeignete Methode. Die ISO 10304-4:2022-03 beschreibt die Bestimmung von Chlorat, Chlorid und Chlorit in gering belastetem Wasser mittels IC. Mit den Hochleistungstrennsäulen von Metrohm können die in der neuen Trinkwasserverordnung beschriebenen Grenzwerte von 0,070 mg/L Chlorat und 0,20 mg/L Chlorit unter den gleichen chromatographischen Bedingungen wie die anderen in der Trinkwasserverordnung geforderten IC-Parameter (Fluorid, Chlorid, Nitrit, Nitrat und Sulfat) bestimmt werden.

Halogenessigsäuren (HAA) entstehen für gewöhnlich als Desinfektionsnebenprodukte bei Wasseraufbereitungsprozessen. Einige HAA wurden als potenziell krebserregend eingestuft. Die Ionenchromatographie gekoppelt mit Massenspektrometrie (z. B. Single- oder Triple-Quadrupol-Massenspektrometer) ist ein leistungsstarkes Verfahren zur Bewältigung vieler anspruchsvoller Analyseaufgaben wie der Messung von HAA in Trinkwasserproben im μg/L-Bereich.

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