Fünftes Symposium „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“

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Ohne Messungen am Arbeitsplatz lassen sich die Belastungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oftmals nicht beurteilen. Im Mittelpunkt des fünften Symposiums „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“ stehen praktische Aspekte zur Umsetzung der Regelungen, die für die Messung von Gefahrstoffen relevant sind, sowie über deren Messbarkeit. Das Gefahrstoffsymposium findet am 18. und 19. September 2018 in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund statt.

Zum Symposium „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“ laden die Arbeitsgruppe Analytik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Federführung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), der Arbeitskreis „Luftanalysen“ der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und die BAuA ein. Angesprochen sind Vertreter von Messstellen und analytischen Laboratorien, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Behördenvertreter sowie Aufsichtspersonen der Länder und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Symposium greift praktische Aspekte der für die Messung von Gefahrstoffen relevanten Regelungen und der Qualitätssicherung auf. Zudem werden konkrete Beispiele und Probleme der Gefahrstoffmessung vorgestellt und diskutiert. Dabei gehen Referenten beispielsweise auf Entwicklungen im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe, Grenzwerte oder die Arbeit mit direkt anzeigenden Messgeräten ein. Zudem werden Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte vorgestellt.

Anmeldungen per Brief, Fax oder E-Mail bitte an
BG RCI
Gabriele Haass
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105 • Fax: 06221 5108-21199
E-Mail: symposium-gefahrstoffe(at)bgrci.de

Das gesamte Programm gibt es unter der Adresse http://analytik.bgrci.de (direkt unter Seiten-ID #70Q6). Hier ist auch eine Anmeldung möglich.

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