Seit 2023 ergänzt das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz, kurz Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das ältere Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Während das EDL-G nicht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) galt, bringt das neue Energieeffizienzgesetz bedeutende Veränderungen für Betriebe der industriellen Oberflächentechnik mit sich. Zum ersten Mal sind auch KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern direkt betroffen.
Das EnEfG regelt für die Industrie die Verpflichtung zur Einrichtung und Zertifizierung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für Energieeinsparmaßnahmen sowie die Vermeidung, Nutzung und Berichterstattung über Abwärme. In diesem Zusammenhang muss nun per Gesetz die Identifikation wirtschaftlicher Maßnahmen zur Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs erfolgen. Die Umsetzungspläne müssen von einem unabhängigen, von den staatlichen Organen als qualifiziert betrachteten Dritten bestätigt werden.
Pläne für Energieeinsparungen müssen überprüft werden
Für die Unternehmen besteht darüber hinaus die Pflicht zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme aus dem Betrieb. Abwärmepotenziale müssen sogar gemeldet werden, hierfür gilt aktuell eine verlängerte Frist zur Registrierung und Meldung von Abwärmepotenzialen, diese muss nach heutigem Stand jedoch spätestens bis zum 01.01.2025 erstmals erfolgt sein.
Darüberhinaus ist die Einführung und Zertifizierung eines ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystems nach EMAS Pflicht, in diesem Zusammenhang ist eine Zertifizierung bis zum 18.07.2025 vorgegeben. Es besteht weiterhin nicht nur die Pflicht zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme aus dem Betrieb, sondern auch zur konkreten Erfassung von technisch vermeidbarer und technisch nicht vermeidbarer Abwärme.
Große Herausforderungen gerade für KMU
Die Anforderungen an die Vermeidung und Nutzung von Abwärme stellen eine erhebliche Herausforderung an Betriebe in der Oberflächentechnik. Hier gibt es in der Regel keine guten Voraussetzungen für die Erfassung und sinnvolle Nutzung von Abwärme. Dennoch wird den betroffenen Unternehmen nichts anderes übrig bleiben, als sich strukturiert und umfassend mit den identifizierbaren Abwärmequellen zu befassen.
Für technisch und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen gibt es Förderungen, zum Beispiel aus der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Die Förderung kann im besten Fall bis zu 30 Prozent der Investitionskosten decken. Förderanträge müssen in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater erstellt werden. Es empfiehlt sich, den Berater frühzeitig in die Umsetzung von Maßnahmen einzubeziehen, auch die Energieberatung selbst kann in der Regel gefördert werden. Das Beginnen von Maßnahmen vor Abschluss des Förderantrages führt in der Regel zur Ablehnung des Antrages.
Das Energieeffizienzgesetz stellt zweifelsohne für Betriebe mit einem hohen Energieverbrauch, zu dem viele Betriebe der industriellen Oberflächentechnik zählen, eine enorme Herausforderung dar. Es eröffnet auf der anderen Seite aber auch Chancen und liefert einen Anlass, die Themen Energieeinsparung und -rückgewinnung sowie Verbesserung der Wirschaftlichkeit zu forcieren.
Einen ausführlichen Bericht mit weiteren Details zu diesem Thema finden Sie in der Mai/Juni-Ausgabe des Magazins für Oberflächentechnik und in Kürze auch auf oberflaeche.de.
Zusammenfassung der wichtigsten Fakten:
Verpflichtungen gemäß EnEfG:
Energie- und Umweltmanagementsysteme:
- Verpflichtung zur Einrichtung und Zertifizierung von ISO 50001- oder EMAS-Systemen bis zum 18.07.2025.
- Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für Energieeinsparmaßnahmen.
Abwärmevermeidung und -nutzung:
- Pflicht zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme aus dem Betrieb.
- Meldung von Abwärmepotenzialen bis spätestens 01.01.2025.
- Detaillierte Erfassung von technisch vermeidbarer und technisch nicht vermeidbarer Abwärme.
Fördermaßnahmen:
- Technisch und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen können durch die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt werden.
- Die Förderung kann bis zu 30% der Investitionskosten decken.
- Förderanträge müssen in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater erstellt werden.
- Auch die Energieberatung selbst kann gefördert werden.
Konkrete Informationen zum Thema Förderung und Energieberater:
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW):[Link zur Förderseite]
- Energieberater finden: [Link zu qualifizierten Energieberatern]