Der Bildverarbeitungsstandard GenICam (Generic Interface for Cameras) besteht seit 20 Jahren. Die von der European Machine Vision Association (EMVA) gepflegte Technologie wurde 2006 mit dem Ziel vorgestellt, Industriekameras unabhängig von Schnittstelle und Hersteller auf einheitliche Weise ansprechen und konfigurieren zu können. Die breite Akzeptanz in der Branche wertet die EMVA als Beleg dafür, dass dieses Ziel erreicht wurde.
Das 20-jährige Jubiläum von GenICam sowie der ebenfalls vor zwei Jahrzehnten vorgestellten Schnittstelle GigE Vision stand im Mittelpunkt des Messeauftritts der EMVA auf der Fachmesse Vision in Stuttgart vom 6. bis 8. Oktober 2026. Gefeiert wurde am Messestand „International Machine Vision Standards“.
Vereinfachte Integration von Kameras
Mehrere an der GenICam-Entwicklung beteiligte Experten hoben die vereinfachte Integration von Kameras in Bildverarbeitungssysteme als einen wesentlichen Vorteil des Standards hervor. Auf dieser Basis habe sich der Aufwand für Entwicklung, Inbetriebnahme und spätere Anpassungen von Vision-Systemen erheblich reduziert. Davon profitieren Systemintegratoren und Anwender durch wirtschaftlichere Gesamtlösungen.
Michael Schmidt von Basler, aktuell Chair der GenICam-Entwicklung bei der EMVA, sagte: „Der Erfolg von GenICam zeigt, wie durch gemeinsame Standards und ein gutes Miteinander die ganze Branche profitieren kann. Standardisierung schafft eine Win-Win-Situation für die Anwender wie für die Anbieter von Komponenten und Software.“
Referenzimplementierung und Cyber Resilience Act
Die Weiterentwicklung von GenICam bleibt nach Angaben der EMVA dynamisch, weil die kostenlose und viel genutzte Bibliothek der GenICam Referenzimplementierung vom Cyber Resilience Act (CRA) der Europäischen Union betroffen ist. Die technischen Experten in der GenICam Working Group arbeiten an einer praktischen Lösung, die den Bedürfnissen der betroffenen Akteure in der Bildverarbeitungsbranche gerecht werden soll.
Ziel ist es, die Verfügbarkeit der GenICam Referenzimplementierung auch nach dem 11. Dezember 2027 sicherzustellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Produkte den Anforderungen der um CRA-Komponenten erweiterten CE-Kennzeichnung entsprechen, um in Europa weiterhin vertrieben werden zu dürfen.



