BesAR 2026: Letzte Chance auf erhebliche Stromkostenentlastung — Antragsfrist 30. Juni

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Für Galvanik- und Oberflächenbeschichtungsbetriebe endet am 30. Juni 2026 die Antragsfrist für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wer diese Frist verpasst, erhält für das nächste Jahr keine Entlastung - eine Möglichkeit, die erst wieder für den übernächsten Antragszeitraum besteht.

Für Galvanik- und Oberflächenbeschichtungsbetriebe endet am 30. Juni 2026 die Antragsfrist für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wer diese Frist verpasst, erhält für das nächste Jahr keine Entlastung - eine Möglichkeit, die erst wieder für den übernächsten Antragszeitraum besteht.

Entlastung für energieintensive Oberflächenbetriebe

Die BesAR ermöglicht antragsberechtigten Betrieben eine substanzielle Reduzierung von Netzentgelten und Umlagen nach dem Energiefinanzierungsgesetz. Galvanik- und Oberflächenbeschichtungsunternehmen sind in der Regel in Anlage 2 des EnFG gelistet und gehören damit zu den antragsberechtigten, energieintensiven Wirtschaftszweigen. Bei einem Jahresstromverbrauch von mehreren Gigawattstunden, weil wie er in elektrolytischen Prozessen, Trocknungsanlagen und Abwasserbehandlung typisch ist, können die jährlichen Entlastungen je nach Verbrauchsstruktur und Netzentgelt im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich liegen.

Voraussetzungen für den BesAR-Antrag

Zentrale Voraussetzung ist neben der Zugehörigkeit zu einem Wirtschaftszweig gemäß Anlage 2 EnFG und dem Nachweis der Stromkostenintensität ein gültiges ISO-50001-Zertifikat sowie belastbare, dokumentierte Energiedaten. Unternehmen, die diese Grundlage bereits haben, können den Antrag kurzfristig stellen. Wer noch kein Energiemanagementsystem betreibt, sollte jetzt prüfen, ob eine Zertifizierung bis zur nächsten Antragsfrist realistisch ist und welche weiteren Förderprogramme dabei genutzt werden können.
Wichtig: Frist 30. Juni 2026

Antragstellung ausschließlich über das BAFA (www.bafa.de). Erforderlich: Nachweis der Branchenzugehörigkeit, Mindestverbrauch, gültiges ISO-50001-Zertifikat oder EMAS, Maßnahmenplan und belastbare Energiedaten. Eine Vorabprüfung der Antragsvoraussetzungen ist kurzfristig möglich.

Weiterführende Informationen und Beratungsangebote finden sich unter www.innaengel.de

 

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