sind gesetzlich festgesetzte Höchstkonzentrationen an Giftstoffen (Säuren, Laugen, organische Lösungsmittel, Schwermetalle, Cyanide, Nitrite), die beim Einleiten des Abwassers in den Vorfluter bzw. in das öffentliche Abwassernetz nicht überschritten werden dürfen. Genaue Angaben machen die entsprechenden Abwassergesetze.