Die ATEX-Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG beschreiben Anforderungen zum Explosionsschutz. Die Richtlinie 94/9/EG stellt Beschaffenheitsanforderungen und ist an den Hersteller von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen gerichtet.
Die Richtlinie 1999/92/EG stellt Mindestanforderungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können und ist an den Betreiber gerichtet.
siehe auch explosionsfähige Atmosphäre