Audi: Embleme für Anspruchsvolle

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Embleme, Logos und Dekormuster – mattiert und randscharf in den Klarlack zeichnen – das partielle Mattieren bietet vielfältige Anwendungsmöglichkeiten im Interieur und Exterieur Bereich und kommt dem Bedürfnis nach Individualisierung seitens der Automobilkunden entgegen.

Bei dem von Audi entwickelten und geschützten Verfahrens des partiellen Mattierens wird die Klarlackschicht durch einen entsprechenden Strahlprozess im Bereich weniger Mikrometer abgetragen, wodurch es zu einer Mattierung kommt. Das am Standort Ingolstadt entwickelte Verfahren bietet vielfältige und sehr prozesssichere Möglichkeiten für dekorative Elemente im Innen- und Außenbereich von Fahrzeugen – künftig auch in der Großserie. Erste Anwendung fand das Verfahren seit 2016 bei der Personalisierung des Audi R8 – hier ist es möglich, individuelle Bilder oder Schriftzüge auf das Sideblade aufzubringen. Der Übergang in den Großserienprozess implizierte allerdings auch, dass die Prozesse in Richtung des sogenannten Badging, bei dem  das entsprechende Logo oder Dekormuster Teil einer einheitlichen Fahrzeugausstattung für eine bestimmte Sonderedition ist, ausgerichtet wurden.

Beim partiellen Mattieren werden die Lackbereiche, die unverändert bleiben sollen, maskiert, während die zu mattierenden Zonen für das Strahlmittel frei liegen. Der durch das Verfahren und die spezielle Strahlvorrichtung erzielte Abtrag im Bereich des Klarlackes wird in der Serie stichprobenartig überprüft und ist laut den Prozessexperten von Audi sehr homogen und extrem konstant. Die Besonderheit und der Reiz einer so veredelten Oberfläche sind unbestreitbar. Denn im Gegensatz zu einem Aufkleber oder einer Folie ist ein durch partielle Mattieren erzeugtes Dekor komplett eben und in die Lackoberfläche integriert. Außerdem sind sehr scharfe und präzise Übergänge möglich und eine solche Anmutung ist bisher mit keinem anderen Verfahren erreichbar. Insofern bietet das partielle Strahlen viel Potential, um dem Individualisierungstreben der Kunden entgegenzukommen.

Lesen Sie weitere Details und alles Wichtige über das neue Verfahren in der April Ausgabe der mo in unserer exklusiv Reportage, die am 9.4.2019 erscheint.

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