ZVO: Für Oberflächen-Branche nun Energiebeihilfen möglich

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Nach der neuen EU-Beihilfeleitlinien WZ 25.61 wird die Branche der Oberflächenveredlung erstmals als förderberechtigt eingestuft. Seit Herbst 2020 setzt sich der ZVO dafür gegenüber der EU ein.

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2021 die neuen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen gebilligt. Mit den Leitlinien setzt die Europäische Kommission einen aktualisierten Rahmen für staatliche Beihilfen in Form von Förderungszahlungen sowie Vergünstigungen. Bislang war der Wirtschaftszweig 25.61 „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ in den Leitlinien nicht explizit als gefährdeter und damit förderberechtigter Sektor genannt.

Damit sich die gesamte Branche zukünftig für Energiebeihilfen qualifiziert, hat sich der ZVO bereits seit Herbst 2020 gegenüber der Europäischen Kommission für die Einbeziehung des Sektors im Anhang der Leitlinien eingesetzt. Neben den Teilnahmen an öffentlichen Konsultationen hat der Verband regelmäßig den Austausch mit den entscheidenden Stellen in Brüssel gesucht. Dadurch konnte nun sichergestellt werden, dass die Branche aufgrund der hohen Strom- und Handelsintensität in den neuen Leitlinien als „sector at significant risk“ und damit als förderberechtigt eingestuft wurde.

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