TÜV-Verband: Neuerungen in der technischen Sicherheit

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2024 treten bezüglich der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen einige Neuerungen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit rückt auch die Nachhaltigkeit in den Fokus.

So verpflichtet die neue europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Unternehmen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten als Bestandteil ihres Lageberichts – inklusive einer unabhängigen Prüfung der Angaben. Mit der EU-Richtlinie wird die transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in kleinen und mittleren Unternehmen verankert. Die Vorgaben gelten zunächst für Unternehmen, die bereits heute zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind. Bis Juli 2024 muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

Ab dem 1. Januar 2024 tritt zudem das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland in Kraft. Bislang lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten. Außerdem tritt die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 am 13. Dezember 2024 in Kraft und löst die alte Richtlinie aus dem Jahr 2001 ab. Wesentliche Änderungen betreffen den Online-Handel. Verbraucherprodukte gelten im Sinne der Verordnung als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sie online angeboten werden. Die Pflichten aus der Produktsicherheitsverordnung greifen damit zu einem früheren Zeitpunkt. Für die Produkte bzw. Angebote gelten unter anderem bestimmte Kennzeichnungspflichten.

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