VOA stellt zwei BECV-Anträge

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Der Verband für die Oberflächenveredelung von Aluminium e. V. reicht Anträge auf die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ein. Oberflächenveredler könnten damit steigende Energiekosten ausgleichen.

Das Brennstoffemissionshandels-Gesetz (BEHG) belastet bestimmte Brennstoffe mit einer CO2-Abgabe. Auch die energieintensiven Unternehmen der Oberflächenveredelung sind davon betroffen. Der Verband für die Oberflächenveredelung von Aluminium e. V. (VOA) reichte daher Anträge auf die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ein, um seinen Mitgliedern Beihilfen zum Ausgleich steigender Energiekosten zu sichern.

Basis für die Auswahl beihilfeberechtigter Unternehmen nach der BECV bildet die Sektorenliste des EU-Emissionshandels. VOA-Geschäftsführerin Dr. Alexa A. Becker: „Leider sind die für unsere Branche einschlägigen Sektoren – ‚25.61.12.30 Plastizieren von Metallen einschließlich Pulverbeschichtung‘ und ‚25.61.22.50 Anodische Oxidation von Metallen‘ bisher nicht in der BECV-Liste berücksichtigt. Damit besteht aktuell auch kein Anspruch auf Beihilfezahlung für die VOA-Mitgliedsunternehmen.“ Jedoch führt die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHst) ein nachträgliches Anerkennungsverfahren durch, um zu verhindern, dass weltweit agierende Unternehmen, die im Rahmen der BECV noch nicht beihilfeberechtigt sind, aufgrund steigender CO2-Preise vom Wirtschaftsstandort Deutschland abwandern.

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