Forschungszulage 2022: Frist für Oberflächentechnik endet 2026

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Unternehmen der Oberflächentechnik können Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aus dem Jahr 2022 noch für die Forschungszulage berücksichtigen. Bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr endet die reguläre vierjährige Festsetzungsfrist grundsätzlich am 31. Dezember 2026.

Für die Forschungszulage ist keine eigene Forschungsabteilung erforderlich. Entscheidend ist, ob ein Vorhaben die Voraussetzungen für begünstigte Forschung und Entwicklung erfüllt. In der Oberflächentechnik können dazu beispielsweise neue Beschichtungs- und Vorbehandlungsverfahren, die Substitution von Chrom(VI)-haltigen Verfahren, PFAS-freie Prozesse oder Anpassungen an neue Substrate für E-Mobilität und Wasserstofftechnik gehören.

Auch Weiterentwicklungen zur Verbesserung von Korrosionsschutz, Haftfestigkeit oder Prozesssicherheit können relevant sein, wenn sie die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllen. Das Forschungszulagengesetz unterscheidet zwischen Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung. Bei der fachlichen Beurteilung eines Vorhabens spielen unter anderem Neuartigkeit, technische Risiken beziehungsweise Unwägbarkeiten und ein planmäßiges Vorgehen eine Rolle.

„Viele Betriebe der Oberflächentechnik verbinden Forschung und Entwicklung ausschließlich mit großen Forschungsabteilungen oder Hochschulkooperationen. In der Praxis findet FuE aber sehr häufig direkt in der Prozessentwicklung statt – etwa wenn ein neues Beschichtungsverfahren erprobt oder ein bestehender Prozess auf neue regulatorische oder technische Anforderungen umgestellt wird“, erklärt Inna Engel, Energie- und Fördermittelberaterin.

Zweistufiges Verfahren für die Forschungszulage

Das Verfahren besteht aus zwei Stufen. Zunächst wird für das betreffende FuE-Vorhaben eine Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt. Anschließend erfolgt der Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Für Aufwendungen aus dem Jahr 2022 gilt ein Fördersatz von 25 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Die seit dem 28. März 2024 mögliche Erhöhung für kleine und mittlere Unternehmen auf 35 Prozent gilt für diese Aufwendungen noch nicht.

Eine technische Anpassung oder Verfahrensumstellung ist nicht automatisch ein begünstigtes FuE-Vorhaben. Ausschlaggebend sind Inhalt und Ablauf des konkreten Projekts. Tätigkeiten, die lediglich dem reibungslosen Funktionieren eines bereits festgelegten Produktionssystems dienen, fallen nicht unter die begünstigten FuE-Kategorien.

Technische Dokumentation älterer Projekte vorbereiten

Für Vorhaben aus dem Jahr 2022 gewinnt die technische Dokumentation besondere Bedeutung. Relevante Informationen können beispielsweise Entwicklungsziel, technische Aufgabenstellung und Unsicherheiten, Versuchsreihen, Musterbeschichtungen, eingesetzte Mitarbeiter sowie erreichte oder angestrebte Ergebnisse umfassen.

Die BSFZ-Bescheinigung muss vor dem Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt vorliegen. Unternehmen mit kalendergleichem Wirtschaftsjahr sollten deshalb mögliche FuE-Aktivitäten aus 2022 rechtzeitig identifizieren und die erforderlichen Verfahrensschritte koordinieren.

„Wer 2022 an neuen Beschichtungsverfahren, Substitutionslösungen oder technisch anspruchsvollen Prozessanpassungen gearbeitet hat, sollte jetzt prüfen lassen, ob daraus ein förderfähiges FuE-Vorhaben geworden sein könnte. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, lässt sich nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilen“, sagt Engel.

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