Zeitfressende Messvorgaben

Sichergestellt werden soll im Rahmen der Zulassung außerdem, dass die Exposition von Arbeitern und der Umwelt minimiert wird. Die in diesem Kontext geforderten Messungen umfassen die Beprobung von Arbeitnehmern sowie der Umwelt samt einer Analyse zur Quantifizierung der Chrom(VI)-
Exposition im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten. Das CTACSub Konsortium weist seine Mitglieder ausdrücklich darauf hin, dass es unwahrscheinlich ist, dass die innerhalb der Unternehmen bestehenden Programme zur Arbeits- und Umweltüberwachung die neuen Zulassungsanforderungen erfüllen.
Aber nicht nur daraus folgt akuter Handlungsbedarf. Auch die Zeitschiene ist eng gesetzt.

So haben die Messungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Erlass der Zulassung zu erfolgen und haben daher bis zum 18. Juni 2021 abgeschlossen zu sein. Die Einreichung der Messergebnisse bei der ECHA hat bis zum 18. Dezember 2021 zu erfolgen. Sämtliche Messungen sind jährlich zu wiederholen und müssen der Definition nach mit hoher Wahrscheinlichkeit durch entsprechend zertifizierte Prüfstellen ausgeführt werden. Da von einer vierstelligen Anwenderzahl auszugehen ist, steht zu erwarten, dass aufgrund der überschaubaren Anzahl an geeigneten Meßinstituten nur ein Bruchteil davon bis zum festgesetzten Datum die erforderlichen Messungen überhaupt durchgeführt haben kann. Bisher sind keine konkreten Aussagen bekannt, wie die ECHA mit einer Überschreitung der Frist umgehen wird – oder andersherum ausgedrückt, ob es ausreichen könnte, die Messungen bis zum 18. Dezember 2021 einzureichen.

 

Die Entscheidung drängt

Als wäre das nicht alles schon genug, läuft auch der Countdown für die Reautorisierung schon wieder. Jeder, der Chrom(VI) über den 21. September 2024 hinaus verwenden möchte, sollte sich mit den dafür notwendigen Schritten beschäftigen. Ohne eine erfolgreiche Reautorisierung droht am 21. September 2024 ein harter Produktionsstopp! Für diejenigen, für die eine einzelne Autorisierung nicht in Frage kommt, bietet zum Beispiel die Nachfolgeorganisation von CTACSub, CETACSub2 eine Lösung.Allerdings hat das Konsortium hier als Frist den 31. März 2021 gesetzt, bis zu der sich Interessenten anschließen müssen. Im Gegensatz zur ersten Autorisierungsrunde soll es sich diesmal um eine geschlossene Gruppe handeln und jedes teilnehmende Unternehmen muss einen bestimmten Beitrag entrichten.
Der Vecco, der seine Chrom(VI)-Zulassung im Sommer 2021 erwartet, setzt für die Reautorisierung keinen fixen Termin. Zwar ist nicht davon auszugehen, dass die Auflagen sich im Kern unterscheiden werden, allerdings hat der Vecco bereits umfangreiche Datenbanken zu Expositonswerten aufgebaut und Instrumente entwickelt, um es den Mitgliedern zu erleichtern, den Meldepflichten an die ECHA nachzukommen.

Kurz vor Druck erreichte die Redaktion die Meldung, dass ein Antrag des EU-Parlaments vorliegt, die CTACSub-Zulassungsentscheidung zurückzuziehen. Offensichtlich prüft der Präsident des ENVI die Möglichkeit einer Klage gegen die Kommission mit der Begründung, dass die Zulassung von Chrom(VI) nicht mit der REACH-Richtlinie übereinstimmt. Experten gehen davon aus, dass dies zwar vorerst keine Auswirkungen auf das Autorisierungsverfahren haben wird. Wenn ein Richter allerdings tatsächlich feststellen sollte, dass die Kommission gegen die REACH-Verordnung verstoßen hat, sind Konsequenzen zu befürchten.

25.2.2021 - Update: Der JURI-Rechtsausschuss hat abgestimmt!

Die Aufgabe des JURI Rechtsausschuss innerhalb des europäischen Parlaments besteht darin, Initiativen in unterschiedlichen Bereichen anstoßen, dazu gehören unter anderem Sorgfaltspflichten von Unternehmen, Haftung für Umweltschäden über die Herausforderungen der Organisation von Sport Veranstalter im digitalen Umfeld bis hin zu familiären Themen wie häuslicher Gewalt und Sorgerecht. Der JURI-Ausschuss soll das Parlament dabei unterstützen, eine gut fundierte Position zu rechtlichen Fragen zu erarbeiten.

Dieses Komitee hat nun am 22. Februar darüber abgestimmt, was aus einem Antrag des EU-Parlaments, die CTAC Sub-Zulassungsentscheidung wegen „Verletzung der REACH-Gesetzgebung“ zurückzuziehen, folgen soll. Dieser Antrag stützt sich auf ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2019, in dem festgestellt wurde, dass nicht bewiesen wurde, dass es keine Alternativen zu Chromtrioxid gibt und daher keine Genehmigung für dessen weitere Nutzung im Sinne des Zulassungsantrages erteilt werden sollte. Es wurde festgestellt, dass das CTAC-Subfile „schwerwiegende Mängel“ in der Application of Authorization (AoA) enthält. Dementsprechend würde eine Autorisierung laut dem Europäischen Parlament gegen die Gesetzgebung verstoßen.

Der Antrag, die CTAC Sub- Zulassungsentscheidung zurückzuziehen, wurde mit 13 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Damit wird es nun bei einem Gerichtsverfahren liegen, welche Auswirkungen und Konsequenzen daraus für unsere Branche erwachsen werden. Trotzdem gilt es, weiterhin alle Auflagen der Autorisierung zu verfolgen und umzusetzen denn bis ein Richter die Zulassung außer Kraft setzt, es bleibt nur zu hoffen, dass das nicht passieren wird, ist das die gesetzliche Grundlage, auf die sich die betroffenen Unternehmen stützen müssen.

Damit erzeugt das europäische Parlament für die Galvanik Branche eine dramatische Unsicherheit und macht es dem Unternehmen außerordentlich schwer, die eigene Zukunft zu planen.