Gefahrenkennzeichnung (brennbarer Flüssigkeiten)

Gefahrenkennzeichnung (brennbarer Flüssigkeiten)

Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (Betr/SichV) werden nicht wasserlösliche und wasserlösliche Flüssigkeiten in hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche Gruppen (entsprechend ihrem Flammpunkt) eingeteilt. Die Einteilung nach VbF (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ist damit nicht mehr aktuell.

 

 

Kennzeichnung nach GefStoffV/BetrSichV

Flammpunkt

Bisheriger Kennzeichnung VbF

GefStoffV

VbF

nicht wasserlöslich

hochentzündlich
leichtentzündlich

< 0 °C
< 21 °C

< 21 °C

A I

entzündlich

≥ 21 °C
≤ 55 °C

≥ 21 °C
≤ 55 °C

A II

-

≥ 55 °C

≥ 55 °C
≤ 100 °C

A III

wasserlöslich

hochentzündlich
leichtentzündlich

< 0 °C
< 21 °C

<   0 °C
< 21 °C

B

entzündlich

≥ 21 °C
≤ 55 °C

-

-

 

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