IHK Spezial Webinar: Wer darf noch verchromen – und was?

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Seit dem 21.September 2017 ist Chrom in der EU verboten. Eine Autorisierung erlaubt die weitere Verwendung unter gewissen Rahmenbedingungen. Nachdem die ersten Einzelunternehmen bereits solche Zulassungen erhalten haben, wurde am 18.12.2020 dem ersten Konsortium der Lieferanten eine Zulassung erteilt.

Unternehmen können sich auf diese sogenannte Upstream-Autorisierung beziehen, müssen dabei jedoch eine Vielzahl von Regeln und Fristen beachten. Für Sommer wird die Zulassung für ein weiteres Konsortium erwartet. Zu den Programmschwerpunkten gehören die Themen Notification, Fristen und eventuelle Rechtsfolgen, Zulassungsbedingungen, Messungen von akkreditierten Messinstituten bis zum Stichtag sowie Informationen über die sogenannte Reautorisierung und weitere Möglichkeiten.

Das Webinar richtet sich an Unternehmen der Beschichtungsbranche im Allgemeinen und Galvanikbetriebe im Speziellen. Als Referenten treten Dr. Malte Matthias Zimmer, Ressortleiter Zentralverband Oberflächentechnik e.V. und Matthias Enseling, Präsident des VECCO e.V., auf. Für alle Unternehmen, die weiterhin mit Chromtrioxid arbeiten wollen oder müssen, informierrt das kostenfreie IHK Spezial Webinar am 12. März über die nun notwendigen Schritte. Näheres zur Anmeldung - noch bis zum 12. März möglich - findet sich auf der Veranstaltungs-Website schwaben.ihk.de sowie im Terminkalender von oberflaeche.de.

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