Denios informiert über sachgerechtes handhaben von Auffangwannen

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Eine Auffangwanne gehört in vielen Unternehmen zur grundlegenden Sicherheitsausstattung bei der Handhabung von Gefahrstoffen. Unternehmen, die Auffangwannen verwenden sind verpflichtet, diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten

Dies ergibt sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung. Für diese sind am 08.05.2019 zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Denios nimmt diese Änderungen zum Anlass, die sachgerechte Handhabung von Auffangwannen in Erinnerung zu rufen: Konstruktion und Bauart der Auffangwanne müssen dem Einsatzzweck entsprechen. Dabei kommt es maßgeblich auf das Fertigungsmaterial an. Für Stahlwannen mit einem Rauminhalt bis 1.000 Litern regelt die Stahlwannen-Richtlinie die sachgemäße Aufstellung und Wartung. Auffangwannen aus Kunststoff gelten in Deutschland als ungeregeltes Bauprodukt. Bei Denios verfügen sie über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Institut für Bautechnik (DIBt). Diese regelt die Bestimmungen zu Aufstellung und Wartung.

Auffangwannen sollten nur auf ebenen und festen Flächen stehen und so aufgestellt werden, dass sie kein Niederschlagswasser aufnehmen können. Außerdem sollten sie keinen manuellen Beschädigungen ausgesetzt werden. Die vorgeschriebene Traglast sollte nicht überschritten und mit einem gut sichtbaren Hinweis kenntlich gemacht werden. Die Gebinde sollten gut einsehbar gelagert sein, so dass eine Leckage jederzeit leicht erkennbar ist. Sollte die Funktionsfähigkeit bei einer Kunststoff-Auffangwanne beeinträchtigt sein, ist diese sofort nach Vorgabe des DIBt auszusondern. Stahlwannen dürfen hingegen wieder instandgesetzt werden. Dann bedürfen sie einer erneuten Dichtigkeitsprüfung durch den Hersteller oder Fachbetrieb.

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